Nutze das digitale Empfehlungsmarketing, welches eine enorme Ähnlichkeit hat mit dem Affiliate-Marketing. Wenn Du jene Technologie richtig anwendest, kannst Du in sehr schnell Deine Kundenliste zu einer profitablen Geldliste aufbauen.
Beim digitalen Empfehlungsmarketing geht es also vorrangig nicht darum, unverzüglich Umsatz zu generieren. Das digitale Empfehlungsmarketing dient hierzu, die wertvollen Bestands-E-Mail-Adressen von einem Deiner Kollaborationspartner für Deinen Listenaufbau legal zu nutzen.
ACHTUNG: Das digitale Empfehlungsmarketing setzt überaus hohes gegenseitiges Vertrauen voraus.
Denn mutmaßlich bist Du nicht im Bilde darüber, wie viele hochwertige Adressen Dein Partner wahrhaft in petto hat. Der Empfehlungsprozess muss demnach ausgewogen sein, unzweifelhaft ehrlich von statten gehen und am besten vertraglich geregelt sein.
Hier existieren eine Reihe von Gelegenheiten, wie Du Deiner Liste einen derartigen Wachstumsschub verpassen könntest. Eine davon ist folgende: Der Austausch über Newsletter:Dein Zusammenarbeitspartner und Du verfügen jeweils über 1.000 heiße Kontakte. Dein Partner empfiehlt Dein Produkt an seine Liste und Du empfiehlst die Partnerprodukte an Deine Liste.
Den größten Effekt erzielst Du, wenn Du im Newsletter keinen Kauflink empfiehlst, stattdessen der Link zu einer Seite führt, wo sich Interessenten ein hochwertiges Willkommensgeschenk herunterladen können.
So tasten sich die potentiellen Interessenten allmählich an Dein Unternehmen heran. Du baust mithilfe den nachgelagerten Verkauf, den sogenannten Follow-up-Prozess, nach und nach mehr Vertrauen zu Deinen empfohlenen Käufer auf.
Der Austausch über den Newsletter eignet sich bestens für eine einmalige Aktion.
Bevor Du startest, noch nachfolgende elementare Ratschläge:Lasse Dir vor einem Tausch den Wert der Adressen zeigen, z. B. die Öffnungsrate, die Klickrate und die Halbwertszeit der Adressen. Sei fair und sichere Dich über einen gesonderten Vertrag ab, der garantiert, dass Dein Partner an die gleiche Menge Adressen versendet. Lasse eine Mitarbeiterverpflichtung zur Verwendung von Web und Mail am Arbeitsplatz ebenso eine Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis unterschreiben.