Eine Firma gründen

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten eine Firma gründen, aber was wird dafür alles benötigt und wie funktioniert es?

Mit der Idee allein und einem Stück Papier ist es leider noch nicht getan, auf dem Weg zur offiziell gegründeten Firma gibt es einige Etappen. Ein wichtiges Dokument ist der Businessplan. Hier werden die Punkte Zielgruppe, Strategie, SWOT-Analyse (Chancen und Risiken) und ein Finanzplan geklärt. Auch das Thema Rechtsform sollte frühzeitig angegangen werden. Jede bietet Ihre Vor- sowie Nachteile, weswegen die Entscheidung nicht von heute auf morgen erfolgen sollte. Wie soll das Vorhaben finanziert werden? Gibt es Ersparnisse, die investiert werden sollen oder braucht es einen Kredit? Auch Versicherungen sollten abgeschlossen werden. Die Eintragung ins Handelsregister ist je nach Branche zwingend notwendig, ebenso wie eine beglaubigte Gründerurkunde vom Notar.

Das Wort GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und beschreibt so im Grunde schon die Vorteile.

Bevor die Wahl auf die Rechtsform der GmbH fällt, sollten die Vorteile sowie die Nachteile bekannt sein.

Die GmbH bietet hohe Flexibilität, da sie alleine oder auch von mehreren Personen gegründet werden kann, zu jedem zulässigen Zweck. Das bedeutet, die Rechtsform ist für viele Vorhaben geeignet, vom Imbiskettenbetreiber bis zum selbstständigen Künstler. Ein weiterer Vorteil ist, wie der Name schon sagt, die beschränkte Haftung. Die Gesellschafter haften nicht privat, was das Risiko eines privaten Fiaskos deutlich reduziert. Außerdem gibt es auch steuerliche Vorteile, wenn die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern in die Firma investiert werden. Nachteile sind das hohe Mindestkapital von 25.000 Euro, wobei dir Hälfte bei der Gründung vorhanden sein muss. Außerdem einen hohen Arbeitsaufwand. Soll eine GmbH Löschung stattfinden, muss ein sogenannter Liquidator beauftragt werden.

Das Wort LTD bedeutet Limited und lässt sich ungefähr mit GmbH übersetzen. Allerdings sind die zwei Rechtsformen nicht exakt identisch.

In England ist die limited Company eine weitverbreitete Form für kleine sowie mittlere Unternehmen. Damit ist sie das Gegenstück zur deutschen GmbH beziehungsweise der AG, kurz für kleine Aktiengesellschaft. Um eine LTD zu gründen braucht es nicht so viel Startkapital wie im Fall der GmbH.

Es ist legal, sich in Deutschland der englischen Rechtsform zu bedienen, da beide Länder Mitgliedsstaaten der EU sind. Es ist ein Eintrag ins englische Handelsregister erforderlich. Alle anderen Rechte unterliegen dem Land, indem die Hauptverwaltung sitzt oder die Firma niedergelassen ist.

Die Gründung ist sehr viel schneller als in Deutschland möglich, oft sogar innerhalb von einer Woche. Änderungen am Gesellschaftsvertrag können über eine Meldung ans britische Handelsregister vorgenommen werden. Bei einer GmbH wäre hingegen der Gang zum Notar nötig, der viel Zeit in Anspruch nimmt und teuer ist. Außerdem kann das Startkapital frei gewählt werden, es muss allerdings mindestens ein Pfund sein.

Die Unternehmensgesellschaft ist haftungsbeschränkt und im Grunde die kleinere Variante der GmbH.

Möchten Sie eine UG gründen, gibt es vorher einiges zu wissen.

Die UG ist die Antwort auf die britische LTD-Rechtsform. Da sie mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann, wird sie umgangssprachlich oft nur Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Die UG kann auch gemeinnützig sein, dann: gUG (haftungsbeschränkt), sofern die geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Mindestens 25 % des Jahresüberschusses muss zwingend als Rücklage angelegt werden. Ist das Kapital in Höhe von 12.500 Euro erreicht, haben die Gesellschafter die Wahl.

Jetzt kann entweder eine UG (haftungsbeschränkt) mit dem Stammkapital von 12.500 Euro, oder eine GmbH gegründet werden. Da die Hälfte vom Stammkapital für eine GmbH 12500 Euro beträgt, ist das daher möglich. Im Insolvenzfall gibt es einen Unterschied:

Die Gesellschafter müssen bei der GmbH den Fehlbetrag zu 25.000 Euro Stammkapital aufbringen, während das bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht der Fall ist.

Um eine UG selbst zu gründen, gibt es einige Fragen, die zuvor beantwortet werden sollten. Anschließend sind es mehrere Behördengänge, und die UG ist gegründet.

Zuerst müssen grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Wer soll der Geschäftsführer sein, wer sind die Gesellschafter oder ist es ein Ein-Mann betrieb? Wie soll der Name der Firma lauten und wo ist ihr Sitz? Und wie hoch soll das Stammkapital sein?Plane außerdem genug Zeit ein für alle Genehmigungen, die eventuell gebraucht werden.

Nachdem der Gesellschaftervertrag im besten Fall mit einem Anwalt ausgearbeitet wurde, muss er vom Notar beurkundet werden.

Als nächsten Schritt wird der Geschäftsführer festgelegt. Bei alleinigem Betrieb ist die Frage automatisch erledigt, ansonsten wird der Geschäftsführer bestellt, was wieder beim Notar passiert.

Nach der Eröffnung eines Geschäftskontos und der Anmeldung im Handelsregister, muss die UG beim Gewerbeamt angemeldet werden. Als letzter Schritt wird das Unternehmen jetzt noch beim Finanzamt angemeldet.

Um eine UG erfolgreich selbst zu gründen gibt es ein E-Book.

Verschiedene Geschäftskontoservices ebenso wie Banking-Services, können den Geschäftsalltag sehr viel erleichtern. Im Internet gibt es dazu viele Angebote.

Bei verschiedenen Banken gibt es die unterschiedlichsten Angebote. Diese enthalten zum Beispiel mehrere Kreditkarten oder Unterkonten, um das Geld besser zu verwalten. Auch der Zugang zum electronischen Bankangebot ist meistens enthalten. Für einen geringen Grundbetrag können Beträge überwiesen werden. An vielen Automaten kann kostenlos Bargeld abgehoben werden.

Allgemein lassen sich die Angebote nicht zusammenfassen, da es oft Gesamtpakete gibt, die sehr unterschiedlich sind. Je nachdem, welche Anforderungen bestehen, ist ein anderes Paket das richtige.

Um das ideale Angebot zu finden gibt es Seiten im Internet, auf denen die verschiedenen Varianten aufgelistet sind. Oft gibt es auch Fragebögen, die ausgefüllt werden können, sodass die Ergebnisse gefiltert angezeigt werden.

Mit diesen Hilfen ist es sehr viel einfacher, das ideale Kontomodell zu finden und zu eröffnen.

Wenn Unsicherheiten bestehen, kann sich eine Unternehmens- und Gründungsberatung durchaus lohen. Zusammen mit Profis werden Fragen geklärt.

Was macht der Gründungsberater, beziehungsweise welche Aufgaben übernimmt er?

Die Berater geben Hilfestellung bei der Existenzgründung. Spezielle Gründungs-Coaches unterstützen bei individuellen Entwicklungsprozess. Die Ausarbeitung des Businessplans, ist dabei ein wichtiger Schritt. Der Plan stellt die Realisierbarkeit des Vorhabens fest, hier werden alle Fragen geklärt. Zusammen mit den Beratern können Schwachstellen schon vor dem Problem entdeckt und behoben werden, so bleibt viel Zeit und Ärger erspart mit einer Investition in professionelle Hilfe. Neben der Erstellung des Businessplans und der Optimierung der Geschäftsidee, werden auch die Frage der Finanzierung geklärt sowie Fördermöglichkeiten der Existenzgründung erörtert. Auch die Rechtsform des Unternehmens wird individuell ausgesucht. Gibt es Fragen bei den Themen Steuern und Recht, Personalführung oder Marketing und Werbemaßnahmen, helfen auch hier die Profis weiter.

Mit dem LTD- eSecretary wird Kontrolle über die jährliche Rückmeldung behalten, ohne diese die Limited zwangsläufig gelöscht wird.

Die in England geltenden Regeln sind sehr einfach. Beim Companieshouse muss jedes Jahr am Gründungsstichtag eine Rückmeldung für die eingetragene LIMITED eingehen. Spätestens 10 Monate nach der Gründung muss die Bilanz eingehen. Wird eine der beiden Fristen oder die Gebühren in Höhe von 13 GBP versäumt, wird die Limited gelöscht. Das hat dann auch zur Folge, dass sie in Deutschland nicht mehr gültig ist. Das Fiasko ist perfekt.

Um das zu vermeiden, gibt es zum Glück moderne Hilfsmittel. Der LTD- eSecretary hilft, die Rückmeldungen im Blick zu behalten. Alles was dafür nötig ist, sind Firmenname und Company Nummer. Zu diesem Service gibt es zusätzlich eine Firmenanschrift eines registered Office in London. Die Post wird bequem weitergeleitet, ohne, dass es nötig wäre, vor Ort zu sein. Der eSecretary beinhaltet zudem auch die sogenannte DCA-Erklärung, die kurzgesagt für eine ruhende Gesellschaft, wenn die Gesellschaft im Erklärungszeitraum untätig war.

Das Geschäftskonto zu eröffnen ist nicht so schwierig, wie es vielleicht klingt. Was muss mitgebracht werden?

Wenn die Bank, bei der das Geschäftskonto eröffnet werden soll, feststeht, kann der Kunde das Konto meistens online eröffnen. Im Anschluss müssen die Unterlagen dann der Bank vorgelegt werden beziehungsweise eingesendet werden. Auch die Eröffnung direkt in der Filiale ist möglich. Je nachdem, welche Rechtsform vorliegt, müssen unterschiedliche Unterlagen mitgebracht werden.

Personalausweis oder Reisepass, die Anmeldung beim Gewerbeamt, der Auszug aus dem Handelsregister und der Gesellschaftsvertrag können benötigte Dokumente sein.

Ein Ausweisdokument ist bei jeder Rechtsform nötig, während die Anmeldung beim Gewerbeamt nur als Freiberufler wegfällt. Den Auszug aus dem Handelsregister benötigen eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften wie KG oder oHG und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG.

Einen Gesellschaftsvertrag müssen Freiberufler, eingetragene Kaufleute und Kleingewerbetreibende nicht vorlegen. Wie auch, schließlich braucht es für diese rechtsformen ja auch keinen.